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Vorsorgeauftrag

Seit dem 1. Januar 2013 gilt das neue Erwachsenenschutzrecht (Artikel 360 ff., Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB). Jede handlungsfähige und urteilsfähige Person hat damit die Möglichkeit, eine natürliche oder juristische Person mit der Vermögenssorge und Rechtsvertretung zu beauftragen:

Gerne helfen wir Ihnen bei der Formulierung Ihres Vorsorgeauftrages. Genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und bereit für den Fall einer späteren Aktivierung. So verschaffen Sie sich Gewissheit über bereits passend getroffene Vorkehrungen bei Krankheit oder im Alter nach Ihrem Wunsch.

Rufen Sie uns einfach an

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 044 558 90 34 oder per E-Mail unter info@starkpartner.ch. Für Briefe: StarkPartner, Bünishoferstrasse 154, 8706 Meilen.

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