Kostenrechnung mit separat ausgewiesenen Leistungen jetzt ganz einfach
Pflegeheime sind gestützt auf Art. 25a Abs. 3 und 4 Satz 2, Art. 42 Abs. 3 und Art. 44 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 18. März 1994 (KVG) in Verbindung mit Art. 9, 10a und 11 der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung vom 3. Juli 2002 (VKL) verpflichtet, kostendeckende Dienstleistungen zu erbringen und die erbrachten Leistungen transparent in der Kostenrechnung sachgerecht auszuweisen. Nur so können Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, Angehörige oder Behördenmitglieder prüfen, ob die geltend gemachten Tarife gerechtfertigt sind.
Ein Pflegeheim muss sich in seinen Leistungen auf das Mass beschränken, das im Interesse der Versicherten liegt und für den Behandlungszweck erforderlich ist (Art. 56 KVG).
Die Pflegeheime müssen eine Finanzbuchhaltung, eine Anlagebuchhaltung und eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen (Art. 11 VKL).
Art. 9 Abs. 2 VKL verlangt, dass die Kostenrechnung insbesondere die Elemente Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger und die Leistungserfassung umfasst. Sie ist jeweils für das Kalenderjahr zu erstellen und ab dem 30. April des auf das Kalenderjahr folgenden Jahres bereitzustellen. Somit müssen die Leistungen für Hotellerie und Betreuung separat ausgewiesen werden. Diese Kostenrechnung stellt für die Pflegeheime eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar.
Jede Heimleiterin, jeder Heimleiter weiss, dass die tatsächlich an der Front erbrachten Leistung nicht so einfach abzugrenzen sind: Es besteht die Möglichkeit, die Leistungen durch Schätzung abzugrenzen, über Interviews mit den Mitarbeitenden zu erheben oder aber ein Instrument einzusetzen, das eine genaue Analyse erlaubt.
Mit der 2Care Tätigkeits- und Leistungserfassung erhalten Sie nachweisbare und nachvollziehbare Ergebnisse, die zeigen, welche Leistungen von welchen Personengruppen erbracht worden sind.
Ihre Vorteile sind:
- Die erbrachten Leistungen werden transparent aufgeteilt.
- Die Kostenrechnung kann auf der Basis echter Daten erstellt werden.
- Das Potenzial von Kosteneinsparungen ist sichtbar, weil Prozesse auf Basis der Ergebnisse optimiert werden können.
Als Partner von 2Bit unterstützen wir Sie in der Erhebung der Daten und der Analyse der erbrachten Leistungen. Wir begleiten Sie in der Kostenoptimierung und dem Überprüfen Ihrer Prozesse bis zu deren Umsetzung in ihrem Betrieb.
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